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Ergänzende Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber

Sie können sich vorstellen, Teil des Teams der BDBOS zu werden und wollen sich bei uns bewerben? Hier haben wir ergänzend einige wissenswerte Informationen für Sie zusammengestellt.

Auf unserem Internetauftritt haben wir alles Wichtige für Sie zusammengestellt, was Sie über uns, unsere Aufgaben und Ihre Karrieremöglichkeiten bei uns wissen müssen. Wir haben Sie überzeugt und Sie haben vor, sich bei uns zu bewerben? Dann finden Sie hier einige zusätzliche Informationen.

Wir leben die Gleichstellung aller Mitarbeitenden

Wir als BDBOS gewährleisten entsprechend dem Bundesgleichstellungsgesetz die berufliche Gleichstellung. Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv verwirklichen und künftige Benachteiligungen verhindern.

Außerdem bauen wir die Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer weiter aus. Wir unterstützen diese Ziele unter anderem mit flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitmodellen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.

Schwerbehinderte Menschen sind bei uns willkommen und wir berücksichtigen sie bei gleicher Eignung vorrangig gemäß SGB IX. Wir verlangen nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung.

Übernahme von Tarifbeschäftigten in ein Beamtenverhältnis

Grundsätzlich können Sie als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nach einiger Zeit, in der Sie für die BDBOS tätig sind, in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Hierzu führen wir regelmäßig gesonderte interne Ausschreibungsverfahren durch. Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist an bestimmte rechtliche Bedingungen geknüpft (u. a. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung).

Bewerbung als Beamtin oder Beamter

Selbstverständlich können Sie sich auch als Beamtin oder als Beamter bei uns bewerben, sofern dies im jeweiligen Ausschreibungstext entsprechend vermerkt ist. Grundsätzlich gilt: Beamtinnen und Beamte werden statusgleich übernommen.

Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten aus dem Bundesdienst

Wenn Sie sich von einer anderen Bundesbehörde aus bei uns bewerben, achten Sie bitte darauf, dass Sie über die Laufbahnbefähigung für die ausgeschriebene Stelle verfügen. Bei Ausschreibungen im technischen, ingenieurswissenschaftlichen oder IT-Bereich benötigen Sie die Laufbahnbefähigung für den technischen Dienst. In allen übrigen Fällen ist die Laufbahnbefähigung für den nichttechnischen Dienst erforderlich. Andere Laufbahnen sind bei der BDBOS nicht eingerichtet.

Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten aus Ländern und Kommunen
Bewerben Sie sich bei uns als Beamtin oder Beamter in einer Kommunalverwaltung oder im Landesdienst, benötigen Sie als Qualifikation einen der Abschlüsse, die in der jeweiligen Ausschreibung angegeben sind. Nur auf die berufliche Tätigkeit abzustellen, ist leider nicht möglich.

Der Nachweis eines entsprechenden Abschlusses ist notwendig, um die angestrebte Versetzung in den Bundesdienst zu gewährleisten. Für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung müssen Sie deshalb auch praktische Erfahrungen in der jeweils ausgeschriebenen Laufbahn und in der Laufbahngruppe nachweisen: ein Jahr und sechs Monate im mittleren und im gehobenen Dienst, zwei Jahre und sechs Monate im höheren Dienst. Ohne diese Nachweise ist eine Versetzung leider nicht möglich.

Bewerbungen ohne Abschluss

Auf einige Ausschreibungen können Sie sich auch ohne den geforderten Ausbildungs- oder Hochschulabschluss bewerben. Wir weisen im jeweiligen Ausschreibungstext explizit drauf hin, wenn diese Möglichkeit besteht.

Beachten Sie aber bitte: Eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist dann grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie keinen Abschluss haben, werden Sie gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes in bestimmten Fällen in einer niedrigeren Entgeltstufe eingeordnet.

Bewerbungsunterlagen

Ihre vollständige Bewerbung enthält die folgenden Unterlagen:

  • ausgefüllter Bewerbungsbogen; die Formulierung eines Anschreibens ist nicht notwendig.
  • Abschlusszeugnisse der Schulbildung und der (Hochschul-) Ausbildung, aus der die Gesamtnote und alle prüfungsrelevanten Noten ersichtlich sind.
  • Nachweis über Ihre Berufserfahrung, wenn in der Ausschreibung entsprechende Berufserfahrung gefordert ist.
  • qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. eine Beurteilung der aktuellen beruflichen Tätigkeit
  • Gerne können Sie weitere Arbeitszeugnisse und Beurteilungen beifügen.
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft außerhalb der Europäischen Union besitzen.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung des Abschlusses. Gleiches gilt für Arbeitszeugnisse und sonstige Nachweise.

Bitte beachten Sie: Wir können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen, die online über das Karriereportal Interamt oder per Briefpost an unsere Postanschrift innerhalb der Ausschreibungsfrist vollständig, also inklusive aller erforderlichen Nachweise, eingehen.

Sicherheitsüberprüfung

Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.

Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.

Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.

Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass im Bewerbungsprozess Daten erhoben und verarbeitet werden. Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 DSGVO erhalten Sie in der Datenschutzerklärung Bewerbungsverfahren.

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