Anzeige zum Aufbau und Inbetriebnahme einer Objektversorgung
Hinweise für die Einreichung des BDBOS-Anzeigeformulars:
Liegt eine Verpflichtung zur Errichtung einer Objektversorgung für Ihr Objekt/Bauprojekt vor, bitten wir Sie zeitnah Kontakt mit der zuständigen BOS aufzunehmen, um die Einzelheiten der Errichtung zu besprechen. Die beauftragte Fachplaner- oder Errichterfirma muss Ihr Projekt frühestmöglich bei der BOS mit Hilfe des Anzeigeformulars (siehe Dokumente unten) einreichen. Nur so kann der Beantragungsprozess von der BDBOS und den weiteren Behörden bearbeitet werden.
Das Anzeigeformular muss vor Baubeginn der Objektfunkanlage einschließlich eines Grobkonzepts bei der AS / LS vorliegen. Für die Inbetriebnahme einer Objektfunkanlage beantragt die BDBOS die Frequenznutzung bei der Bundesnetzagentur. Eine Inbetriebnahme ohne vorliegende BDBOS-Inbetriebnahmebestätigung (P.9 des Anzeigeformulars) ist unzulässig.