Sowohl die Ministerpräsidentenkonferenz als auch die Digitale Agenda der Bundesregierung stellen die Notwendigkeit der Bereitstellung eines ausreichenden Frequenzspektrums für die Innere Sicherheit fest. Nationale und internationale Studien belegen den Bedarf für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), um die Anforderungen der Sicherheits- und Rettungskräfte erfüllen zu können.
Für die Nutzung durch die BOS wurden zuletzt 2x5 und 2x3 MHz im 700 MHz-Bereich freigegeben. Die Frequenzbereiche befinden sich im nicht-harmonisierten Bereich und erfahren durch die angrenzenden Belegungen weitere Einschränkungen, so dass sie letztlich durch die BOS nicht im erforderlichen Umfang nutzbar sind. Aus diesem Grund ist eine weitere exklusive Bereitstellung von Frequenzen im 450 MHz-Bereich von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht den Sicherheits- und Rettungskräften zukünftig, wichtige Dienste und Funktionen für die Kommunikation in ihrem Einsatz zu nutzen, um ihren Auftrag erfüllen zu können, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.